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Was ist ein Genehmigungsvorbehalt?

Betrifft: Genehmigungsvorbehalt bei Bestellungsänderungen nach Art. 84 ff. SIA 118 / Baurecht

Reglung nach SIA 118

Nach Art. 84 SIA 118 kann der Bauherr jederzeit eine Bestellungsänderung verlangen. Im Gegenzug hat der Unternehmer Anspruch auf Anpassung der Preise und Termine.

Die Norm definiert aber nicht, wann sich die Parteien über die Folgen der Bestellungsänderung einigen sollen. Im Claim Management werden solche Fragen häufig aufgeschoben, was eine Einigung zusätzlich erschwert. In diesem Beitrag wwerden die Zusammenhänge einfach erklärt.

Genehmigungsvorbehalt nach Vertrag

Um das zu vermeiden, sehen viele Bauwerkverträge einen sog. „Genehmigungsvorbehalt“ vor. Dieser verlangt, dass der Bauherr Nachträge aus Bestellungsänderung vor Ausführung genehmigt. Führt der Unternehmer den Nachtrag ohne solche Genehmigung aus, verliert er seine Ansprüche. Ein Genehmigungsvorbehalt kann etwa so lauten:

«Der Unternehmer hat Kosten- und Terminfolgen von Bestellungsänderungen vor Ausführung schriftlich durch den Bauherrn genehmigen zu lassen. Für Arbeiten, welche der Unternehmer ohne solche Genehmigung ausführt, verwirkt er seine Mehrvergütungs- und Terminerstreckungsansprüche.»

Mit einem Genehmigungsvorbehalt hängt der Anspruch des Unternehmers also von zwei Voraussetzungen ab:

  1. Der Unternehmer muss einen Nachtrag stellen; und
  2. die Genehmigung des Bauherrn muss vor Ausführung erteilt werden.

Trotz solcher Klauseln, werden Nachträge in der Praxis häufig erst im Nachhinein gestellt oder bereinigt. Das kann dazu führen, dass der Unternehmer seine Ansprüche verliert. Im Projekt- und Nachtragsmanagement sollte der Projektverantwortliche also sicherstellen, dass die Genehmigung auch tatsächlich vor Ausführung eingeholt wird. Was soll er also tun, wenn Genehmigung vor Ausführung des Nachtrags ausbleibt?

Erhöhte Anforderungen ans Claim Management

Gemäss Gauch ist der Unternehmer in dieser Situation weder berechtigt noch verpflichtet, die Bestellungsänderung auszuführen. Es sei denn, er beharre auf einer Mehrvergütung oder einen Terminerstreckungsanspruch, auf die er keinen Anspruch hat oder die er in treuwidriger Weise zu hoch angesetzt hat (Gauch, Der Werkvertrag, 5. Auflage). Da die fehlende Genehmigung eine Baubehinderung darstellt, ist dem Unternehmer zu empfehlen, eine Anzeige zu machen. Um die rechtlichen Anforderungen einzuhalten, sollten stets Musterbriefe verwendet werden.

Anschliessend ist der Bauherr wieder am Zug. Um eine Eskalation zu vermeiden, steht es ihm jederzeit frei, einzelfallweise auf den Genehmigungsvorbehalt zu verzichten.

Dieses Vorgehen stellt eine Abweichung zur SIA 118 dar und erhöht die Anforderungen ans Claim Management der Parteien.

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Artikel Baublatt: Wenn Nachträge zu genehmigen sind
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