Beschreibung
Musterbrief im Baurecht
Mit der Abmahnung zeigt der Unternehmer fehlerhafte Weisungen, Pläne oder einen mangelhaften Baugrund beim Bauherrn an. Tut er dies nicht, haftet er für die daraus entstehende Mängel (Art. 25 SIA-Norm 118, Art. 369 OR).
Wichtiger Hinweis: Die Abmahnung entfaltet in der Regel erst Wirkung, wenn der Bauherr nach der Abmahnung an seiner Weisung festhält (siehe Art. 369 OR).
Die richtige Anwendung und Formulierung der Abmahnung lernen Sie in unserem Online-Kurs Nachtragsmanagement: AVOR.